Digitale Barrierefreiheit
    Responsive Design und Barrierefreiheit

    Ob Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg oder Burgtheater Wien – wir integrieren Barrierefreiheit und Responsivität direkt in UX, UI und Code. Mit Fokus auf BITV 2.0 und WCAG 2.1 gestalten wir Designs für alle Bildschirmgrößen und sorgen für Zugänglichkeit per Tastatur, Screenreader & Co. Externe Audits, Tools wie Lighthouse und unsere eigene Checkliste sichern Qualität – früh im Prozess und dauerhaft im Support.

    Eine unabhängig von Gerät und dem Vermögen der Nutzenden gut bedienbare Anwendung ist ein Anspruch, den wir in all unseren Projekten verfolgen. Daher stellen die Ausarbeitung von responsiven Designs und die Umsetzung aller Maßnahmen für eine barrierefreie Website elementare Bestandteile in unserem Prozess dar. 

    Schon in der Konzeptphase legen wir den Fokus auf die Darstellung der Screens in unterschiedlichen Größen und visualisieren die Designs für zwei Breakpoints (Mobil, Desktop), auf Wunsch auch für weitere Screens (Tablet, Big Screens). Ebenso wichtig wie die responsive Darstellung sind im Sinne der Barrierefreiheit die verwendeten Farben, Schriften und der Einsatz aussagekräftiger Icons. Bei deren Definition legen wir Wert auf gute Lesbarkeit und ein intuitiv verständliches Design, in welchem Interaktionen wie Buttons und Links sich klar von passiven Elementen unterscheiden und durch weitere Indikatoren wie Pfeile, Unterstreichungen oder Icons eindeutig von Nutzenden erkannt werden können. Die im Design getroffenen Entscheidungen werden in der technischen Umsetzung im Code weitergeführt. Eine stringente HTML-Struktur, eine Trennung von Inhalt und Layout und die so ermöglichte Tastaturbedienbarkeit sorgen dafür, dass sich Nutzende mit Hilfe einer Tastatur, eines Joysticks, Screenreadern oder Voice Over problemlos auf der Seite orientieren können. 

    Die Überprüfung, ob die gestalterischen und technischen Umsetzungen wirksam sind und ob eine Seite tatsächlich barrierefrei ist, kann bei jedem Kunden unterschiedlich erfolgen: durch eine externe Prüfstelle, Selbsterklärung, Lighthouse-Testing oder Accessibility-Experten. Insbesondere bei umfangreichen Websites empfehlen wir, auf Barrierefreiheit spezialisierte Personen oder Unternehmen bereits sowohl in die Erarbeitung des UX-Konzepts als auch des UI-Designs einzubinden, sodass mögliche Einschränkungen früh erkannt und Alternativen geschaffen werden können. 

    Um eine möglichst barrierearme Umsetzung für unsere Projekte von Beginn an zu garantieren, stellen wir eine interne Umsetzungsliste mit den wichtigsten Features und Besonderheiten auf, die für die Erreichung der offiziellen Kriterien notwendig sind. So erstellten wir die Website der Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg gemäß BITV 2.0 komplett neu und orientierten uns an dieser Checkliste. Zudem überprüfen wir unsere Websites im Zuge des Entwicklungsprozesses und im Rahmen des dauerhaften Supports mit Hilfe von Tools wie WAVE Evaluation Tool oder Google Lighthouse.

    Bei Kunden wie dem Burgtheater Wien, deren Seite bereits Bestand hatte und im Nachhinein barrierefrei gestaltet werden sollte, setzten wir auf eine Prüfung von außen. Ein technisch versierter Barrierefreiheitsexperte führte zunächst anhand der Kriterien nach WCAG 2.1 einen Audit der Website durch. Im Rahmen dieses Audits sollten die mit dem Kunden festgelegten Bereiche anhand der Kriterien auf „bestanden”/„nicht bestanden” überprüft werden. Auf Grundlage dieses Prüfberichts führten wir die erforderlichen Optimierungen durch. Eine erneute offizielle Prüfung mit Erfolg schloss das Projekt zur Barrierefreiheit ab. Zudem wurde die Redaktion auf Kundenseite in Hinblick auf leichte Sprache, barrierefreie PDFs und Alternativtexte geschult. Neue Features werden seither in Hinblick auf die Barrierefreiheit implementiert. 

    Ebenso sollte die Website des Bundesamt für Naturschutz nach den Anforderungen der BITV 2.0 auf Barrierefreiheit optimiert werden. Nach Livestellung wurde eine Prüfung durch eine offizielle Prüfstelle beauftragt, in deren Rahmen weitere Verbesserungen in Hinblick auf die Barrierefreiheit erforderlich wurden. Das zeigt, dass Web-Barrierefreiheit ein fortlaufender Prozess ist, die immer wieder aktiv beachtet und überprüft werden muss. Die unterschiedlichen Herangehensweisen von Prüfstellen lassen auch unterschiedliche Bewertungen der Kriterien zu, wodurch es auch zu unterschiedlichen Ergebnissen der Prüfberichte kommen kann. 

    Responsivität und Barrierefreiheit sind in unserem Selbstverständnis mittlerweile zum Standard einer ganzheitlichen Projektrealisierung geworden. Dass dies eine generelle Tendenz ist, darauf weisen auch die offiziellen Beschlüsse des Europäischen Parlaments und des Rates hin, welche durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz die Anforderungen 2025 auf den privaten Sektor ausweiten und damit einen wichtigen Beitrag zur Zugänglichkeit für alle leisten.